Der BFH hatte seinerzeit dem EuGH die Frage vorgelegt, ob bei Personengesellschaften die umsatzsteuerliche Trennung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene und damit die grundsätzliche Versagung des Vorsteuerabzugs des Gesellschafters aus „gesellschaftsbezogenen Investitionen“ EG-rechtskonform sei. Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass dem Gesellschafter bei unentgeltlicher Überlassung an die Gesellschaft zumindest im Regelfall kein Vorsteuerabzug zustehe. Der BFH differenziert hier allerdings (BFH ...
Nach dem Urteil des V. Senats des Bundesfinanzhofes sind ästhetische Operationen („Schönheitsoperationen“) als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen anzusehen, wenn der Eingriff aufgrund einer Krankheit, Verletzung ...
Die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, werden laut BFH dann nicht insgesamt zu gewerblichen ...
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat jüngst entschieden, dass auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte“ darstellen. In derartigen Fällen werden die Fahrtkosten einkommensteuerlich in Höhe fester Beträge abgesetzt („Entfernungspauschale“); auf die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten kommt es hingegen nicht an (BFH 22.10.14, X R 13/13).
Der BFH hat jüngst entschieden, dass im Veranlagungszeitraum 2008 – vor dem Systemwechsel zur Abgeltungsteuer – angefallene Schuldzinsen bei Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abgezogen werden können, ...
Der in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers beschäftigte Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit ...
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Aufgrund des am 17.12.13 ergangenen Urteils des BVerfG (1 BvL 5/08, BGBl I 14, 255) sowie einigen nachfolgenden Entscheidungen des BFH sind durch Abschreibungen oder durch Anteilsrückgaben in den Jahren 2001 und 2002 entstandene Verluste aus über Spezialfonds gehaltenen Aktienanlagen bei den betroffenen Kapitalgesellschaften nachträglich zu berücksichtigen. Noch nicht endgültig geklärt ist allerdings, ob und inwieweit das auch für das Jahr 2003 gilt (vgl. auch BFH 25.6.14, I R 33/09; BFH 30.7.14, I R 74/12).