Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ist gemäß § 35a Abs. 5 S. 3 EStG, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die ...
Die Steuerberater in Deutschland sind aktuell durch die Hilfsmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie mit zahlreichen zusätzlichen Aufgaben für Ihre Mandanten belastet. Zudem finden jetzt viele Betriebsprüfungen statt, ...
Haben Ehegatten gemeinschaftlich einen ausländischen Unternehmer mit dem Bau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des unternehmerisch tätigen Ehemanns beauftragt, so gelten beide zwar gemeinsam als ...
Am 23.11.20 findet das nächste Webinar zur Ärzteberatung statt – ein Pflichttermin für alle Steuerberater, die Heilberufler beraten. Nähere Informationen zu dieser und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
Die Abgabe der ESt-Erklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem ...
Zivilprozesskosten sind auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Dokumentationspflichten: Diese Verstöße kosten viel Geld
Ob Bewirtungsaufwendungen, das häusliche Arbeitszimmer oder das Fahrtenbuch: Immer wieder sind es dieselben Fehlerquellen, die zu Nachzahlungen in der Betriebsprüfung führen. MBP Mandat im Blickpunkt zeigt, wie Sie Risiken erkennen und Verstöße vermeiden.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Mit Urteil vom 13.08.2020 (VI R 1/17) hat der BFH entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (hier: Parkverstoß) begangen hat. Die Arbeitgeberin, eine Betreiberin eines Paketzustelldienstes, zahlt die Verwarnungsgelder als Halterin der Fahrzeuge auf eine eigene Schuld.