08.10.2015 · Fachbeitrag · Verjährung
Später Verjährungsbeginn bringt neue Chancen
Die Verjährung eines Anspruchs des Insolvenzschuldners gegen den Insolvenzverwalter auf Ersatz eines Gesamtschadens beginnt frühestens, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt wird.
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