04.04.2018 · Fachbeitrag · Verjährung
Beginn der Verjährungsfrist beim Handelsvertreter
Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB und des Versicherungsvertreters nach § 92 HGB beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unternehmer dem Vertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig