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  • 29.05.2018 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Achtung: Titulierte Zinsen verjähren früh

    | Der drohenden Verjährung eines durch Kostenfestsetzungsbeschluss rechtskräftig titulierten Kostenerstattungsanspruchs kann nur durch Erhebung einer Feststellungsklage begegnet werden, eine erneute Festsetzung nach § 104 ZPO ist nicht zulässig. |