10.05.2017 · Fachbeitrag · Darlehen
Hemmung der Verjährungsfrist beim Verbraucherdarlehen
Die Hemmung der Verjährung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs gemäß § 497 Abs. 3 S. 3 BGB führt dazu, dass der Hemmungszeitraum in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Diese läuft ab Ende der Hemmung weiter, bzw. beginnt erst dann zu laufen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig