12.06.2026 · Fachbeitrag · Sicherheiten
Wirksamkeit der Verpfändung einer künftigen Forderung
Bei der Verpfändung einer zukünftigen Forderung entsteht das Pfandrecht nicht schon mit der Pfandrechtsbestellung, sondern erst mit der Entstehung der verpfändeten Forderung, ohne dass es auf die Durchsetzbarkeit der zu sichernden Forderung ankommt.
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