04.05.2023 · Fachbeitrag · Bauhandwerkersicherung
Sicherung auch schon vor Baubeginn
Der Anspruch eines Architekten auf Einräumen einer Sicherungshypothek für seinen Honoraranspruch (§§ 650e, 650q Abs. 1 BGB) setzt nicht voraus, dass auf dem Baugrundstück mit Bauarbeiten begonnen worden ist oder die Umsetzung der Planung dort zu einer Wertsteigerung geführt hat.
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