30.06.2015 · Fachbeitrag · Restschuldbefreiung
Ohne Insolvenzeigenantrag keine Restschuldbefreiung
Im Verbraucherinsolvenzverfahren kommt eine Restschuldbefreiung nur in Betracht, wenn das Insolvenzverfahren wegen eines Eigenantrags des Schuldners eröffnet wird. Das geben §§ 305 Abs. 1, 306 Abs. 3 InsO vor.
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