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  • 10.01.2017 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    So schnell geht die Restschuldbefreiung nicht

    | Sind keine Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten offen, kann dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn er tatsächlich die Verfahrenskosten beglichen hat und ihm nicht nur Verfahrenskostenstundung erteilt wurde. |