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  • 10.01.2017 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    So schnell geht die Restschuldbefreiung nicht

    Sind keine Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten offen, kann dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn er tatsächlich die Verfahrenskosten beglichen hat und ihm nicht nur Verfahrenskostenstundung erteilt wurde.