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  • · Fachbeitrag · Forderungseinziehung

    Pfandrechte können über die Restschuldbefreiung hinweghelfen

    Die erfolgreiche Forderungseinziehung muss mit der Insolvenz des Schuldners und einer erteilten Restschuldbefreiung nicht ihr Ende finden. Sicherheiten können hier einen weitergehenden Ertrag sichern. Das zeigt eine Entscheidung des AG Frankfurt im Hinblick auf ein vertragliches Pfandrecht.

     

    Sachverhalt

    Der Kläger verlangte von der Beklagten die Auszahlung des Guthabens eines Sparkontos nebst angesammelten Zinsen. Das bei der Beklagten neu eingerichtete Sparkonto verpfändete er mit Erklärung vom 9.11.09 als Mietkaution an seinen Vermieter. Dieser bestätigte am 17.10.24, keine Ansprüche mehr gegen den Kläger aus dem Mietverhältnis mehr zu haben.

     

    Im Jahr 2010 ging der Kläger in Privatinsolvenz. Die Beklagte hatte ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Dem Kläger wurde am 16.8.16 mitgeteilt, dass ihm Restschuldbefreiung erteilt wurde. Die Beklagte hatte Forderungen gegen den Kläger. Zu diesen Forderungen aus einem überzogenen Bankkonto in Höhe von 2.486,23 EUR und einem gekündigten (fällig gestellten) Darlehen in Höhe von 16.083,37 EUR bestanden weitere „Nebenrechte“.