12.03.2026 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Vollstreckung des Auskunftsanspruchs trotz Insolvenzeröffnung
| Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Vollstreckung eines Auskunftstitels nach § 888 ZPO weiter möglich, auch wenn die Auskunft der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient, der als Teil der Insolvenzmasse nach Verfahrenseröffnung nicht mehr der Einzelzwangsvollstreckung unterläge. |
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