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  • 09.06.2016 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Pflichten im Nachtragsverteilungsverfahren

    | Die den Schuldner im eröffneten Verfahren treffenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gelten auch im Nachtragsverteilungsverfahren; sie können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. |