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  • · Fachbeitrag · Insolvenz

    Hier ist Handlungsbedarf: Indizien für eine Zahlungseinstellung

    | Kommt der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten und nimmt der Gläubiger weiter Zahlungen entgegen, droht die spätere Insolvenzanfechtung. Die Praxis zeigt zunehmend Fälle, bei denen gerade Ratenzahlungsvereinbarungen angefochten werden, die mit dem Ziel geschlossen wurden, die Zahlungsfähigkeit zu erhalten und die Sanierung des Schuldners zu ermöglichen. Andererseits gefährdet ein Insolvenzantrag des Gläubigers zeitnahe Zahlungen und eine umfassende Befriedigung. Also: „Augen zu und durch“? In gewisser Weise: ja! Es gilt, die Signale zu hören und zu sehen, um Risiken abschätzen zu können. Dabei ist auch wichtig, welche Signale der Gläubiger aussendet, die einen kurzfristigen Erfolg versprechen, aber langfristig die Anfechtung begründen. Am Ende spielt dabei keine Rolle, ob es ‒ wie in einem aktuellen Fall des BGH ‒ um rund 700.000 EUR geht oder nur um wenige Tausend EUR. Aktives Risikomanagement ist gefordert. |

    Sachverhalt

    Die Schuldnerin zahlte Rechnungen der Gläubigerin für diverse Werk-, Dienst- und Vermietungsleistungen von Anfang November und Dezember 2007 nur teilweise. Weitere Rechnungen beglich sie nicht, sodass sich im Januar 2008 ein Zahlungsrückstand von über 120.000 EUR gebildet hatte. Eine weiter angekündigte Teilzahlung blieb aus. Nachdem die Schuldnerin Rechnungen von weiteren rund 100.000 EUR nicht ausgeglichen hatte, setzte die Gläubigerin eine kurze Zahlungsfrist und kündigte bei deren Verstreichen an, errichtete Anlagen abzuschalten und abzubauen. Sie verlängerte die Frist noch einmal, dann beglich die Schuldnerin durch fünf Teilzahlungen die Forderungen.

     

    Bis April 2008 wuchs der Zahlungsrückstand erneut auf nun 170.000 EUR an, konnte im Mai um 10.000 EUR vermindert werden, um im Juli noch gut 32.000 EUR zu betragen, was im August und September vollständig ausgeglichen wurde. Die letzte Zahlung leistete die Schuldnerin am 6.11.08. Rund zwei Jahre später wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Insgesamt erhielt die Gläubigerin im genannten Zeitraum knapp 700.000 EUR.