30.11.2025 · Fachbeitrag · Insolvenz
Gläubigerantrag bei eingestellter Zwangsvollstreckung
| Stützt ein Gläubiger seinen Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einem vollstreckbaren Endurteil, entfällt der mit dem Urteil erbrachte Beweis der Forderung als Voraussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch in diesem Fall, wenn der Schuldner auf dem Prozessweg – sei es auch nur vorläufig – die Einstellung der Vollstreckung aus dem Urteil erreicht und die ggf. an die Einstellung gestellten Voraussetzungen erfüllt. |
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