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  • 02.12.2023 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Aufrechnung in der Insolvenz des Energieversorgers

    | Ein Gaskunde kann auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gasversorgers gegen dessen Zahlungsanspruch wegen Gaslieferung mit seinem Schadenersatzanspruch wegen vorzeitiger Beendigung der Gaslieferung aufrechnen, wenn der Zeitraum der geschuldeten und nicht erfolgten Lieferung überwiegend vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt. |