09.08.2016 · Fachbeitrag · Fluggastrechte
Vorsicht: Anwaltskosten nicht unbegrenzt zu erstatten
Soll ein Rechtsanwalt erstmalig eine Ausgleichsleistung wegen Annullierung oder großer Verspätung geltend machen, muss das ausführende Luftfahrtunternehmen dessen Kosten nicht erstatten, wenn es die in Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO vorgesehenen Informationen erteilt hat.
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