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  • 09.08.2016 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Vorsicht: Anwaltskosten nicht unbegrenzt zu erstatten

    | Soll ein Rechtsanwalt erstmalig eine Ausgleichsleistung wegen Annullierung oder großer Verspätung geltend machen, muss das ausführende Luftfahrtunternehmen dessen Kosten nicht erstatten, wenn es die in Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO vorgesehenen Informationen erteilt hat. |