Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.08.2026 · Nachricht · Mahnverfahren

    Ab wann ist ein Streitverfahren anhängig?

    Anhängig i. S. v. § 44 S. 1 EGGVG bei dem Streitgericht wird die Sache bei Abgabe aus dem Mahnverfahren erst bei Eingang der Sache bei dem Streitgericht. Auf die Anhängigkeit der Sache im Mahnverfahren kommt es insofern nicht an.