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  • 02.05.2019 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Mahnverfahren: Antragsgegner kann zum Schuldner der Gerichtsgebühren werden

    Stellt der Antragsgegner nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid den Antrag, das streitige Verfahren durchzuführen, wird er damit zum Schuldner der weiteren Gerichtsgebühr nach Nr. 1220 KV-GKG.