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  • 12.08.2026 · Nachricht · Zustellungsrecht

    Qualifizierte elektronische Signatur bei der Zustellung eines Vollstreckungstitels

    Die bloße Übermittlung einer eingescannten Ausfertigung über das beA reicht nicht aus, um die für die Zwangsvollstreckung erforderliche Zustellung des Titels nachzuweisen.