12.08.2026 · Nachricht · Zustellungsrecht
Qualifizierte elektronische Signatur bei der Zustellung eines Vollstreckungstitels
Die bloße Übermittlung einer eingescannten Ausfertigung über das beA reicht nicht aus, um die für die Zwangsvollstreckung erforderliche Zustellung des Titels nachzuweisen.
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