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  • 09.03.2017 · Fachbeitrag · Zustellungsrecht

    Beweislast für den Widerruf einer Zustellungsvollmacht

    | Ob der Zustellungsempfänger rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter im Sinne von § 171 ZPO ist, ergibt sich aus dem BGB. Steht fest, dass eine Vollmacht erteilt worden ist, die dazu berechtigt, Zustellungen entgegenzunehmen, muss nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung derjenige das Erlöschen der Vollmacht beweisen, der sich darauf beruft. |