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  • 04.05.2022 · Fachbeitrag · Zahlungsmittel

    Anscheinsbeweis bei abhandengekommener EC-Karte

    | Ein Zahlungsdienstleister verstößt nicht gegen § 675w S. 4 BGB, wenn er die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises erbringt, indem er darlegt, dass die Sicherheitsmerkmale von Zahlungskarten praktisch unüberwindbar sind. |