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  • 05.01.2024 · Fachbeitrag · Widerrufsrecht

    Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen

    | Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt. Eine gegenüber dem Angebot des Unternehmers zeitlich versetzte Auftragserteilung wird von § 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB nicht erfasst. |