06.01.2022 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Einstweilige Zahlungen aus streitigen Nachträgen
Die Dringlichkeitsvermutung von § 650d BGB begünstigt auch Verfügungsanträge, die auf einstweilige Zahlungen an den Unternehmer gerichtet sind. Die Dringlichkeitsvermutung entfällt auch nicht, wenn der Unternehmer seine Leistungen abgeschlossen hat und Schlussrechnungsreife eingetreten ist.
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