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  • 05.09.2019 · Fachbeitrag · Werkvertrag

    Saldoklage führt nicht zur Gerichtsstandskonzentration

    | Wird bei einer mit unterschiedlichen Bauvorhaben begründeten Forderung auf Zahlung restlichen Werklohns vor einem Gericht Klage erhoben, bei dem (nur) für eines der Bauvorhaben der Gerichtsstand des Erfüllungsortes begründet ist, kommt – nach Verfahrenstrennung – eine Verweisung der abgetrennten Verfahren in Betracht, für die das Gericht nicht zuständig ist. |