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  • 03.12.2018 · Fachbeitrag · Vorsteuerabzugsberechtigung

    BFH ändert seine Rechtsprechung zur Rechnungstellung

    | Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. |