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  • 03.12.2018 · Fachbeitrag · Vorsteuerabzugsberechtigung

    BFH ändert seine Rechtsprechung zur Rechnungstellung

    Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist.