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  • 02.08.2023 · Fachbeitrag · Verzug

    Wann beginnt der Verzug beim Mietvertrag?

    Mieter kommen mit der laufenden Miete nicht in Verzug, solange sie die Zahlungsanweisung bis zur Fälligkeit der Miete vornehmen und die Miete dem Konto des Vermieters später – wenn auch erst nach dem Fälligkeits-termin – tatsächlich gutgeschrieben wird.