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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    AGB im laufenden Vertrag ändern

    | Wer regelmäßig Verträge abschließt, kann seine Vertragsbedingungen durch AGB standardisieren. Können AGB aber auch wieder geändert werden? Das wird vor allem relevant, wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt hat oder wenn der Verwender auf eine neue Marktsituation reagieren möchte. In der Praxis stellt sich dann die Frage, wie die AGB gegenüber den Bestandskunden verändert werden können. Eine Entscheidung des OLG Köln gibt Anlass, verschiedene Möglichkeiten zu zeigen. |

    Sachverhalt

    Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, verlangt von der beklagten Bank, die folgenden AGB künftig nicht mehr in Verträge mit Verbrauchern einzubeziehen bzw. sich darauf zu berufen.

     

    • Im Wortlaut: die AGB der beklagten Bank

    Änderungen

    Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedin-gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.

    ... Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

    Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffe-nen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf die-ses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.