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  • 02.08.2019 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Abgrenzung zwischen Werk- und Kaufvertrag

    | Verpflichtet sich ein Unternehmer, eine Sache zu liefern und zu montieren, kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Werkvertrag oder als Kaufvertrag mit Montagepflicht darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. |