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  • · Fachbeitrag · Vertragspartner 


    Wer handelt rechtswirksam für eine GbR?


    | Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist den, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB. |

    Eine solche Unterschrift eines Sozius einer GbR verpflichtet daher die übrigen Gesellschafter einer Kanzlei aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten aus einem Mietvertrag mit einer festen Vertragslaufzeit von zehn Jahren (BGH 23.1.13, XII ZR 35/11, Abruf-Nr. 130830). Der BGH hat den Einwand der Gesellschafter zurückgewiesen, die Schriftform nach § 550 BGB sei nicht gewahrt, weil nicht alle Gesellschafter unterschrieben haben. Sonst wäre der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen gewesen und hätte nach den gesetzlichen Fristen vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gekündigt werden können.Folge: Wer einen Mietvertrag mit fester Vertragsdauer von mehr als einem Jahr schließt, muss darauf achten, dass die jeweiligen Mieter allesamt unterschreiben bzw. die für die Mieterin vertretungsberechtigten Organe.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 57 | ID 38711240