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  • 04.08.2014 · Fachbeitrag · Versorgungsvertrag

    Keine Mitteilungspflicht bei Zahlungsverzug

    | Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Mieter von Gewerberaum einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Vermieter zu unterrichten, dass die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrochen wurde. |