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  • 04.08.2014 · Fachbeitrag · Versorgungsvertrag

    Keine Mitteilungspflicht bei Zahlungsverzug

    Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Mieter von Gewerberaum einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Vermieter zu unterrichten, dass die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrochen wurde.