12.03.2026 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Prüffrist des Haftpflichtversicherers konsequent in Lauf setzen
Im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen, d. h., ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung für die Klage gegeben hat. Dafür kommt es auf sein Verhalten vor dem Prozess an.
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