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  • 11.09.2026 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Anpassung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung

    Durch die Mitteilung, „bei Überschreitung des oberen bzw. Unterschreitung des unteren Schwellenwerts werden die Beiträge überprüft und ggf. angepasst“, wird für den Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung hinreichend deutlich, dass es einen vorab festgelegten Schwellenwert für die Veränderung der Leistungsausgaben gibt und eine Erhöhung der Beiträge nur möglich ist, wenn die Veränderung gegenüber den kalkulierten Versicherungsleistungen diesen Wert überschreitet.