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  • 03.03.2022 · Nachricht · Verkehrsunfall

    Entweder fiktiv oder real abrechnen, aber keine „Rosinen picken“

    | Der Unfallgeschädigte, der nur eine Teilreparatur seines verunfallten Kfz vornimmt und nun von dem Schädiger den Ersatz der fiktiven (vollen) Reparaturkosten auf Gutachtenbasis geltend macht, kann nicht gleichzeitig die auf die – preisgünstigere – Teilreparatur entfallende USt. fordern. |