05.06.2026 · Fachbeitrag · Verjährung
Wann verjährt der Kostenvorschussanspruchs des Bestellers?
Die Verjährung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gemäß § 633 Abs. 3 BGB a. F. i. V. m. § 242 BGB beginnt erst mit Abnahme der Werkleistung zu laufen.
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