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  • 03.06.2024 · Fachbeitrag · Verjährung

    Vertragliche Abhängigkeit von Fälligkeit und Rechnungserstellung

    Haben die Parteien die Fälligkeit einer Forderung per Vereinbarung an die Erteilung einer Rechnung geknüpft, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Rechnung zugeht.