05.01.2024 · Fachbeitrag · Verbraucherschutz
Kein zweites Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung
Dem Verbraucher kommt das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen nur ein einziges Mal zu, wenn der Vertrag folgende Voraussetzungen erfüllt: Er sieht für den Verbraucher anfangs einen kostenlosen Zeitraum vor, dem sich – falls der Verbraucher den Vertrag in diesem Zeitraum nicht kündigt oder widerruft – ein kostenpflichtiger Zeitraum anschließt, der sich, wenn dieser Vertrag nicht gekündigt wird, automatisch um einen bestimmten Zeitraum verlängert.
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