31.05.2017 · Fachbeitrag · Verbraucherkreditrecht
Kapitalertragssteuer nach Darlehenswiderruf
Der Anspruch des Darlehensnehmers auf Nutzungswertersatz unterliegt der Kapitalertragsteuer und kann insoweit gegenüber Ansprüchen der Bank nicht zur Aufrechnung gestellt werden.
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