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  • 09.02.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Flugscheine: Steuerpflicht für nicht in Anspruch genommene Leistung

    | Flugscheine, die nicht benutzt wurden und die nicht erstattet werden, sind umsatzsteuerpflichtig. Insoweit ist ein Vorsteuerabzug möglich. |