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  • 04.05.2020 · Fachbeitrag · Streitwert

    Klage auf Vorschuss für Mängelbeseitigung

    | Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechts aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach §§ 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, der sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert. |