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  • 05.08.2020 · Fachbeitrag · Streitwert

    Keine Anrechnung im Deckungsschutzprozess

    | Für den Streitwert einer Deckungsschutzklage ist die volle Verfahrensgebühr nach dem Streitwert des Haftpflichtprozesses auch maßgeblich, wenn der Versicherer vorprozessual eine Geschäftsgebühr an den Anwalt des Versicherungsnehmers gezahlt hat. |