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  • 05.08.2020 · Fachbeitrag · Streitwert

    Keine Anrechnung im Deckungsschutzprozess

    Für den Streitwert einer Deckungsschutzklage ist die volle Verfahrensgebühr nach dem Streitwert des Haftpflichtprozesses auch maßgeblich, wenn der Versicherer vorprozessual eine Geschäftsgebühr an den Anwalt des Versicherungsnehmers gezahlt hat.