04.03.2024 · Fachbeitrag · Strafrecht
Behauptung der vorsätzlich unerlaubten Handlung
Der, der nicht „wider besseren Wissen“ jemanden einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, handelt auch noch nicht rechtswidrig, wenn er durch diese Strafanzeige das hierfür gesetzlich geregelte Verfahren in Gang bringt.
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