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  • 04.03.2024 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Behauptung der vorsätzlich unerlaubten Handlung

    | Der, der nicht „wider besseren Wissen“ jemanden einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, handelt auch noch nicht rechtswidrig, wenn er durch diese Strafanzeige das hierfür gesetzlich geregelte Verfahren in Gang bringt. |