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  • 04.03.2024 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Behauptung der vorsätzlich unerlaubten Handlung

    Der, der nicht „wider besseren Wissen“ jemanden einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, handelt auch noch nicht rechtswidrig, wenn er durch diese Strafanzeige das hierfür gesetzlich geregelte Verfahren in Gang bringt.