03.06.2024 · Fachbeitrag · Steuerrecht
Nutzungsersatz unterliegt nicht der Einkommensteuer
Wird ein Verbraucherdarlehensvertrag nach dessen Widerruf rückabgewickelt und in diesem Kontext von dem Kreditinstitut ein Nutzungsersatz geleistet, muss auf die so vereinnahmten Zahlungen keine Einkommensteuer gezahlt werden.
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