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  • 03.03.2022 · Fachbeitrag · Schadenersatzrecht

    Vergütung für ein Sachverständigengutachten nach Verkehrsunfall

    Fehlt es sowohl an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung als auch an einer Honorarvereinbarung, ist die Höhe der geschuldeten Vergütung für ein nach einem Verkehrsunfall erstattetes Schadensgutachten gemäß § 632 Abs. 2 BGB, § 287 ZPO nach der üblichen Vergütung zu ermitteln.