10.04.2026 · Fachbeitrag · Schadenersatz
Nachweis des entgangenen Gewinns bei Tierbesamung
Fordert der Geschädigte entgangenen Gewinn, enthält § 252 BGB eine § 287 ZPO ergänzende Beweiserleichterung, wonach der Geschädigte nur die Umstände darlegen und in den Grenzen des § 287 ZPO beweisen braucht, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falls die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt.
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