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  • 05.09.2019 · Fachbeitrag · Sachverständigenvergütung

    Sachverständigenvergütung ist nach drei Monaten ausgeschlossen

    Versäumt der Sachverständige die Frist, seine Sachverständigenvergütung geltend zu machen, kann er nur einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Sachverständigenvergütung stellen.