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  • 05.09.2019 · Fachbeitrag · Sachverständigenvergütung

    Sachverständigenvergütung ist nach drei Monaten ausgeschlossen

    | Versäumt der Sachverständige die Frist, seine Sachverständigenvergütung geltend zu machen, kann er nur einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Sachverständigenvergütung stellen. |