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  • 01.06.2019 · Fachbeitrag · Sachverständigenkosten

    Überraschenden Kosten gezielt entgegentreten

    | Überschreitet die vom Sachverständigen begehrte Vergütung den Auslagenvorschuss um mehr als 20 Prozent und hat der Sachverständige auf die Überschreitung nicht rechtzeitig hingewiesen, ist die Vergütung mit dem Betrag des Vorschusss zu kappen. |