Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 08.06.2017 · Fachbeitrag · Rücklastschrift

    Rücklastschriftkosten im Fokus der Rechtsprechung

    | Hat der Klauselverwender, der die Beweislast für die Höhe des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schadens trägt, weder dargelegt noch bewiesen, dass eine Rücklastschriftpauschale in Höhe von 5 EUR dem durchschnittlich zu erwartenden Schaden entspricht, verstößt die eine solche Pauschale enthaltende Klausel gegen § 309 Nr. 5a BGB. |