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  • 08.09.2014 · Fachbeitrag · Reisevertrag

    Hier muss der Mandant zunächst selbst tätig werden

    Für die erstmalige Anzeige eines Reisemangels gegenüber dem Reiseveranstalter ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht notwendig, sodass die hierdurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig sind.