08.09.2014 · Fachbeitrag · Reisevertrag
Hier muss der Mandant zunächst selbst tätig werden
Für die erstmalige Anzeige eines Reisemangels gegenüber dem Reiseveranstalter ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht notwendig, sodass die hierdurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig sind.
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