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  • 30.01.2021 · Fachbeitrag · Reiserecht

    Kommt es darauf an, wer zuerst zurücktritt?

    | Tritt der Reiseveranstalter nach § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB berechtigt vom Vertrag zurück, entfällt sein Vergütungsanspruch unabhängig davon, ob sich der Reisende zuvor bei seinem eigenen Rücktritt berechtigt auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände nach § 651h Abs. 3 BGB berufen hatte. |